Ein klassischer Hausnotruf kostet 2026 meist 25 bis 29 Euro Grundgebühr im Monat. Dazu kommen einmalige Anschlusskosten und, wenn gewünscht, Zusatzmodule[^1]. Seit dem 1. April 2026 zahlt die Pflegekasse bis zu 27 Euro netto im Monat. Das sind 32,13 Euro brutto[^1][^8]. Von der Steuer absetzen lässt sich ein Hausnotruf im eigenen Zuhause dagegen meist nicht. Das hat der Bundesfinanzhof 2023 entschieden (VI R 7/21)[^4].

Das Wichtigste in fünf Sätzen:

  • Die Grundgebühr für einen klassischen Hausnotruf liegt 2026 meist bei 25 bis 29 Euro; Extras wie Schlüssel-Service oder Sturzsensor treiben den Preis oft über 50 Euro.
  • Die Pflegekasse zahlt seit April 2026 bis zu 27 Euro netto — das sind 32,13 Euro brutto; für viele ist der Basis-Hausnotruf damit fast kostenfrei.
  • Der Zuschuss setzt einen Pflegegrad (ab Grad 1), eine überwiegend allein verbrachte Wohnsituation und eine medizinische Notwendigkeit voraus.
  • Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss; das Gerät ist aber trotzdem für jeden frei erhältlich.
  • Von der Steuer absetzen lässt sich ein Hausnotruf im eigenen Haushalt meist nicht (BFH VI R 7/21); im betreuten Wohnen kann das anders sein.

Inhalt

  1. Was kostet ein Hausnotruf 2026 wirklich?
  2. Der 27-Euro-Zuschuss ab April 2026
  3. Hausnotruf ohne Pflegegrad — was Selbstzahler zahlen
  4. Versteckte Kosten und Vertragsfallen
  5. Kann man einen Hausnotruf von der Steuer absetzen?
  6. Was der Anbieter im Notfall leisten muss
  7. Häufige Fragen
Kurz gesagt: Der Monatspreis besteht aus mehreren Teilen — Grundgebühr, Anschluss und Extras. Nur die Grundgebühr des anerkannten Basistarifs wird bezuschusst. Alles andere zahlen Sie selbst.

Was kostet ein Hausnotruf 2026 wirklich?

Hausnotruf-Notrufknopf, Haushaltsbuch, Taschenrechner und Euro-Münzen auf einem hellen Holztisch als Sinnbild für die monatlichen Kosten

Die Frage hat selten eine einzige Zahl als Antwort. Der Preis setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Wer nur auf die Grundgebühr schaut, unterschätzt die Kosten oft. Deshalb lohnt es sich, den Preis zu zerlegen.

Die Grundgebühr ist der wichtigste Posten. Sie deckt das Gerät und die Notruf-Zentrale ab. Für den klassischen Hausnotruf liegt sie 2026 meist bei 25 bis 29 Euro im Monat[1][2]. Viele Anbieter setzen sie genau auf den Betrag, den die Pflegekasse zahlt. So bleibt für Menschen mit Pflegegrad oft kein oder nur ein kleiner Eigenanteil.

Die Anschlussgebühr fällt einmal am Anfang an. Sie liegt je nach Anbieter bei 0 bis 60 Euro[1:1]. Manche Dienste bauen die Station kostenlos ein. Andere verlangen eine Pauschale für den Techniker. Bei bestehendem Pflegegrad übernimmt die Kasse davon meist eine Pauschale. Den genauen Betrag fragen Sie am besten beim Anbieter nach.

Eine Kaution verlangen einzelne Anbieter für das Gerät oder einen Schlüssel. Eine feste Zahl lässt sich hier nicht seriös nennen. Die Praxis schwankt stark. Fragen Sie vorher, ob eine Kaution anfällt und wann sie zurückkommt.

Zusatzmodule sind der häufigste versteckte Kostentreiber. Ein Sturzsensor, eine Schlüsselbox, ein Rauchmelder oder regelmäßige Kontrollanrufe kosten extra. In der Summe kommen oft 30 bis 50 Euro im Monat obendrauf, teils mehr[1:2]. Vor allem der Schlüssel-Service ist ein Klassiker. Er ist sinnvoll, damit Helfer im Ernstfall in die Wohnung kommen. Er kann den Tarif aber schnell über 50 Euro heben.

Der mobile Hausnotruf mit GPS ist teurer als das feste Gerät. Er schützt auch unterwegs, etwa beim Spaziergang. Die Kasse zahlt aber nur den festen Basistarif. Die Mehrkosten für Ortung und Mobilfunk tragen Sie selbst. Marktüblich sind je nach Anbieter etwa 40 bis 60 Euro im Monat.

Zum 1. April 2026 ist der Zuschuss der Pflegekasse von 25,50 Euro auf 27 Euro netto gestiegen — brutto von 30,35 Euro auf 32,13 Euro. Bestandskunden mit einem anerkannten Gerät bekommen die Erhöhung meist automatisch, ohne neuen Antrag.[3][1:3]

Zum Einordnen hilft eine Übersicht der gängigen Systeme. Sie vergleicht nur die Geld-Seite. Welches System zu wem passt und was es kann, lesen Sie im Systemvergleich unter Hausnotruf-Alternativen im Vergleich.

System Grundgebühr / Monat Einmalkosten Zuschuss möglich Monatlich kündbar
Klassischer Hausnotruf (Knopf) 25–29 € 0–60 € Anschluss Ja, bis 27 € netto (32,13 € brutto) Bei vielen, nicht garantiert
Mobiler Hausnotruf (GPS) 40–60 € 0–60 € Nur der Basistarif (27 €) Je nach Anbieter
Smartwatch mit Sturzerkennung 30–45 € Gerätekosten möglich Selten anerkannt Je nach Anbieter
Sensorsystem in der Wohnung 50–120 € Aufwendiger Einbau Selten Je nach Anbieter
KI-Sicherheitsanruf (z. B. Helfi-Ruf) ab ca. 20 € keine Im Einzelfall — erfragen Ja, ohne lange Bindung

Die Tabelle zeigt: Es gibt nicht die eine günstigste Lösung. Der klassische Hausnotruf ist mit Zuschuss oft am billigsten. Sensoren sind am teuersten. Der mobile Hausnotruf kostet mehr, weil er unterwegs schützt. Ein KI-Sicherheitsanruf kommt ganz ohne Einbau aus. Am Ende hängt Ihre Rechnung von zwei Fragen ab. Haben Sie einen Pflegegrad? Und welche Extras buchen Sie dazu?

Kurz gesagt: Die 27 Euro sind ein Netto-Betrag. Die Pflegekasse zahlt den Brutto-Wert von 32,13 Euro. Das ist die Zahl, die auf Ihrer Abrechnung wirklich ankommt.

Der 27-Euro-Zuschuss ab April 2026

Hände einer älteren Frau am Küchentisch, eine Hand auf dem Taschenrechner neben einem Brief der Pflegekasse

Kaum ein Thema wird so oft falsch erklärt. Fast alle Ratgeber nennen nur "27 Euro". Das ist richtig — und trotzdem unvollständig. Denn die 27 Euro sind ein Netto-Betrag.

Was ist der 27-Euro-Zuschuss? — Seit dem 1. April 2026 zahlt die Pflegekasse für einen anerkannten Hausnotruf im Basistarif bis zu 27 Euro netto im Monat. Auf die Leistung fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Deshalb sind es 32,13 Euro brutto. Und diesen Brutto-Betrag überweist die Kasse tatsächlich[1:4][3:1]. Vorher waren es 25,50 Euro netto. Für viele Menschen mit Pflegegrad ist der Basis-Hausnotruf damit fast kostenfrei.

Die Rechtsgrundlage ist wichtig. Denn hier werden oft zwei Leistungen verwechselt. Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI[4]. Er steht im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 52[5]. Das ist etwas anderes als die 42 Euro im Monat für Hilfsmittel zum Verbrauch. Dazu zählen etwa Einmalhandschuhe. Wer die beiden Töpfe verwechselt, rechnet mit falschen Zahlen.

Für den anerkannten Basis-Hausnotruf zahlt die Pflegekasse seit April 2026 bis zu 27 Euro netto im Monat. Das sind 32,13 Euro brutto. Bei einer Grundgebühr auf diesem Niveau bleibt für viele Versicherte mit Pflegegrad kein Eigenanteil.[1:5][3:2]

Drei Voraussetzungen für den Zuschuss

Damit die Kasse zahlt, müssen drei Dinge zugleich erfüllt sein[1:6]:

  1. Ein anerkannter Pflegegrad. Schon Pflegegrad 1 genügt. Jeder Grad reicht aus. Wer noch keinen hat, stellt einen Antrag bei der Pflegekasse. Danach prüft der Medizinische Dienst den Bedarf.
  2. Eine Wohnsituation überwiegend allein. Die Person lebt allein oder ist einen großen Teil des Tages ohne Begleitung. Das gilt etwa, wenn Mitbewohner arbeiten oder oft länger weg sind.
  3. Eine medizinische Notwendigkeit. Wegen des Gesundheitszustands ist jederzeit ein Notfall möglich. Und die Person könnte sich mit einem normalen Telefon nicht selbst Hilfe holen.

Der Antragsweg ist einfacher, als viele denken. Sorgen Sie zuerst für einen Pflegegrad. Wählen Sie dann einen Anbieter aus der Produktgruppe 52. Legen Sie beim Vertrag Ihren Pflegegrad und Ihre Versicherungsdaten vor. In der Regel rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab. Einen extra Gang zur Kasse brauchen Sie meist nicht. Bestandskunden mit einem anerkannten Gerät müssen die Erhöhung nicht neu beantragen. Sie greift meist automatisch[3:3].

Gilt der Zuschuss auch für Lösungen ohne Knopf? Hier ist Genauigkeit wichtig. Gefördert wird nur, was in der Produktgruppe 52 gelistet ist. Und diese setzt eine Notruf-Zentrale rund um die Uhr voraus[5:1]. Reine Smartwatches, Sensoren oder knopflose KI-Anrufe sind meist noch nicht als Pflegehilfsmittel anerkannt. Ob im Einzelfall doch eine Förderung möglich ist, klären Sie direkt beim Anbieter. Mehr zu den Systemen steht im Hausnotruf-Alternativen-Vergleich.

Kurz gesagt: Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Ein Hausnotruf ist aber trotzdem für jeden zu haben. Sie zahlen dann nur die volle Grundgebühr selbst.

Hausnotruf ohne Pflegegrad — was Selbstzahler zahlen

Nicht jeder hat einen Pflegegrad. Viele ältere Menschen sind fit. Sie leben allein und wollen trotzdem vorsorgen. Die gute Nachricht: Ein Hausnotruf steht auch ohne Pflegegrad jedem offen. Jeder kann Kunde werden.

Der Unterschied liegt nur beim Geld. Ohne Pflegegrad entfällt der Zuschuss. Sie tragen dann die volle Grundgebühr von rund 25 bis 29 Euro selbst. Dazu kommen die Anschlussgebühr und etwaige Extras[1:7]. Ein Basis-Hausnotruf kostet Sie als Selbstzahler also meist etwa 25 bis 30 Euro im Monat. Mit Schlüssel-Service und Sensor wird es spürbar mehr.

Für viele allein lebende Senioren ist das eine bewusste Ausgabe für Sicherheit. Wer sparen will, sollte drei Anbieter vergleichen. Achten Sie genau auf die Extras. Prüfen Sie auch, ob eine schlankere Lösung schon reicht. Ein täglicher Sicherheitsanruf ist so eine Option. Er ersetzt keinen Notrufknopf. Aber für Menschen mit klarem Kopf kann er passen. Vor allem, wenn es um ein tägliches Lebenszeichen und Nähe geht. Oft ist er günstiger.

Kurz gesagt: Der niedrige Grundpreis täuscht manchmal. Erst Laufzeit, Kündigungsfrist und Extras zeigen, was ein Vertrag wirklich kostet.

Versteckte Kosten und Vertragsfallen

Der Monatspreis auf dem Werbeblatt ist selten die ganze Wahrheit. Prüfen Sie den Vertrag wie einen Handy- oder Stromvertrag. Drei Punkte werden am häufigsten übersehen.

Drei Kostenfallen, die Sie vor Vertragsabschluss prüfen sollten

Erstens die Laufzeit. Üblich sind oft zwölf Monate, mancherorts sogar 24. Eine echte Probezeit gibt es selten. Wer unzufrieden ist, sitzt dann ein bis zwei Jahre fest. Stiftung Warentest rät, aktiv nach einer kürzeren Laufzeit zu fragen. Bei großen Anbietern ist das oft möglich[2:1].

Zweitens die Kündigung. "Monatlich kündbar" ist bei vielen Anbietern Standard. Bei allen ist es das nicht. Lassen Sie sich die Frist vor der Unterschrift schriftlich geben. Das gilt besonders, wenn ein Umzug ins betreute Wohnen möglich ist.

Drittens Preis und Wartung. Manche Verträge erlauben dem Anbieter, den Preis später zu erhöhen. Auch Wartung, Batteriewechsel oder ein Gerätetausch können extra kosten. Bitten Sie um eine Aufstellung aller Kosten. Am besten schriftlich, nicht nur am Telefon.

Über diese drei Punkte hinaus gilt: Die Extras sind der eigentliche Hebel. Ein Basistarif für 27 Euro klingt günstig. Kommen Schlüssel-Service, Sensor und ein mobiles Gerät dazu, ist die 50-Euro-Grenze schnell erreicht[1:8]. Buchen Sie nur, was Sie wirklich brauchen. Lassen Sie sich kein Paket aufdrängen.

Kurz gesagt: Einen Hausnotruf im eigenen Zuhause können Sie meist nicht über § 35a von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof 2023 entschieden. Im betreuten Wohnen sieht es anders aus.

Kann man einen Hausnotruf von der Steuer absetzen?

Diese Frage taucht in vielen Foren auf. Die Antwort in Blogs ist oft zu einfach. Ein pauschales "Ja, absetzbar" ist falsch. Die Rechtslage ist enger.

Grundsätzlich lassen sich haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG absetzen. Man zieht 20 Prozent der Kosten von der Steuer ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Das klingt, als müsste auch ein Hausnotruf dazuzählen. Doch der Bundesfinanzhof hat das abgelehnt. Es ging um einen Hausnotruf im eigenen Zuhause. Er kontaktiert nur eine Zentrale, die dann andere informiert. Im Urteil vom 15. Februar 2023 (Aktenzeichen VI R 7/21) stellte das Gericht klar: Die wichtigste Leistung wird nicht im Haushalt selbst erbracht, sondern in der Zentrale[6]. Damit fehlt der Bezug zum eigenen Haushalt, den § 35a verlangt.

Anders liegt der Fall im betreuten Wohnen. Gehört der Hausnotruf dort zum Betreuungspaket, kann er begünstigt sein. Das hatte der Bundesfinanzhof schon 2015 entschieden (VI R 18/14)[7]. Der Grund: Die Leistung wird dort nahe an der Wohnung erbracht.

Es bleibt eine dritte Möglichkeit. Das ist die außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Aus gesundheitlichen Gründen lassen sich Kosten manchmal hier ansetzen. Das geht aber erst über einer zumutbaren Eigenbelastung. Und nicht zugleich mit § 35a für denselben Betrag[6:1]. Ob sich das lohnt, hängt vom Einkommen ab. Im Zweifel hilft ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Kurz gesagt: Im eigenen Zuhause ist ein Hausnotruf meist nicht über § 35a absetzbar. Im betreuten Wohnen kann es anders sein. Und die außergewöhnliche Belastung bleibt als Prüfweg.

Kurz gesagt: Ein Anbieter muss im Ernstfall schnell und richtig reagieren. Das ist keine Kulanz, sondern eine Pflicht — vom höchsten Gericht bestätigt.

Was der Anbieter im Notfall leisten muss

Bei allen Kostenfragen zählt am Ende eines. Sie zahlen nicht nur für ein Gerät. Sie zahlen für eine verlässliche Reaktion. Der Bundesgerichtshof hat das 2017 klargestellt (Aktenzeichen III ZR 92/16). Ein Anbieter verletzt seine Pflichten, wenn er einen echten Notfall grob falsch einschätzt[8]. Im Fall hörte die Zentrale minutenlang nur Stöhnen. Sie erreichte den Mann nicht am Telefon. Statt des Rettungsdienstes schickte sie nur einen Wachdienst. Der Mann erlitt schwere Folgen eines Schlaganfalls. Das Gericht kehrte sogar die Beweislast um, zulasten des Anbieters. Für Sie heißt das: Lassen Sie sich die Reaktionszeiten und die Schritte im Notfall vorab schriftlich geben.

Etwa jede dritte Person über 65 stürzt mindestens einmal im Jahr. Viele dieser Stürze passieren zu Hause. Das zeigt die Gesundheitsberichterstattung des Robert Koch-Instituts.[9]

Wie groß der Bedarf ist, zeigt auch die Demografie. Immer mehr Menschen leben bis ins hohe Alter allein zu Hause. Genau für diese Gruppe ist ein Notrufsystem gedacht.

In Deutschland waren 2023 rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig. Etwa 86 Prozent von ihnen wurden zu Hause versorgt. Das meldet das Statistische Bundesamt.[10]

Ein Hausnotruf oder ein täglicher Sicherheitsanruf kann in diesen Haushalten viel Ruhe schenken. Für die Betroffenen und für ihre Angehörigen. Am Ende zählt nicht der niedrigste Preis. Es zählt das richtige Verhältnis aus Kosten, Leistung und schneller Reaktion.

Häufige Fragen

Die gebündelten Antworten zu diesem und weiteren Themen finden Sie im Helfi-Ruf FAQ-Hub.

Hausnotruf — wer zahlt, und wie viel sind die 27 Euro? Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse seit April 2026 bis zu 27 Euro netto im Monat. Das sind 32,13 Euro brutto. Und diesen Betrag überweist die Kasse wirklich[1:9][3:4].

Bekomme ich einen Hausnotruf auch ohne Pflegegrad? Ja. Ein Hausnotruf ist für jeden frei erhältlich. Ohne Pflegegrad entfällt aber der Zuschuss. Sie tragen dann die volle Grundgebühr von rund 25 bis 29 Euro selbst[1:10].

Kann ich einen Hausnotruf von der Steuer absetzen? Im eigenen Zuhause meist nicht. Der Bundesfinanzhof hat 2023 die Ermäßigung nach § 35a abgelehnt (VI R 7/21)[6:2]. Im betreuten Wohnen kann er begünstigt sein (VI R 18/14)[7:1]. Prüfen Sie zusätzlich die außergewöhnliche Belastung nach § 33.

Ist ein Hausnotruf monatlich kündbar? Bei vielen Anbietern ja, aber nicht bei allen. Üblich sind zwölf, teils 24 Monate Laufzeit. Fragen Sie vor der Unterschrift aktiv nach einer kürzeren Laufzeit — das ist oft möglich[2:2].

Was kostet ein mobiler Hausnotruf mit GPS? Ein mobiler Hausnotruf ist teurer als das feste Gerät. Er liegt je nach Anbieter meist bei 40 bis 60 Euro im Monat. Die Kasse zahlt nur den festen Basistarif. Die Mehrkosten für Ortung und Mobilfunk tragen Sie selbst.

Zahlt die Pflegekasse auch Alternativen ohne Knopf? Nur, wenn das System in der Produktgruppe 52 gelistet ist. Und diese setzt eine Notruf-Zentrale rund um die Uhr voraus[5:2]. Reine Smartwatches, Sensoren oder KI-Anrufe sind meist noch nicht anerkannt. Fragen Sie im Einzelfall beim Anbieter nach.

Wie schnell muss ein Anbieter im Notfall reagieren? Feste Sekundenwerte schreibt kein Gesetz vor. Der Anbieter muss aber angemessen und sofort helfen. Der Bundesgerichtshof hat das im Urteil III ZR 92/16 bestätigt[8:1]. Lassen Sie sich Reaktionszeiten und Abläufe vorab schriftlich geben.


Quellen


  1. Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme — schneller Draht zur Hilfe (27 Euro ab 01.04.2026, drei Voraussetzungen, Zusatz- und Anschlusskosten). Abgerufen 2026-07-22. URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/hausnotrufsysteme-schneller-draht-zur-hilfe-10566 ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎

  2. Stiftung Warentest: Hausnotruf — Hilfe auf Knopfdruck (Kostenniveau, Laufzeit- und Kündigungs-Tipps). Abgerufen 2026-07-22. URL: https://www.test.de/Hausnotruf-Hilfe-auf-Knopfdruck-6150134-0/ ↩︎ ↩︎ ↩︎

  3. DRK Hausnotruf: Erhöhung des Pflegekassen-Zuschusses Hausnotruf 2026 (25,50 auf 27 Euro netto, 30,35 auf 32,13 Euro brutto, Bestandskunden automatisch). Abgerufen 2026-07-22. URL: https://drk-hnr.de/aktuelles/news/erhoehung-pflegekassenzuschuss-hausnotruf-2026/ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎

  4. § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Bundesrecht). Abgerufen 2026-07-22. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩︎

  5. GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Fortschreibung Produktgruppe 52 (Notrufsysteme, § 78 SGB XI, Notrufzentrale rund um die Uhr). Abgerufen 2026-07-22. URL: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/fortschreibungen_aktuell/2025_01/2025_01_30_PG_52_Dokumente_zur_Fortschreibung.pdf ↩︎ ↩︎ ↩︎

  6. Bundesfinanzhof: Urteil vom 15.02.2023, VI R 7/21 (Hausnotruf im eigenen Haushalt nicht nach § 35a EStG begünstigt). Abgerufen 2026-07-22. URL: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/ ↩︎ ↩︎ ↩︎

  7. Bundesfinanzhof: Urteil vom 03.09.2015, VI R 18/14 (Hausnotruf im betreuten Wohnen als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt). Abgerufen 2026-07-22. URL: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/ ↩︎ ↩︎

  8. Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.05.2017, III ZR 92/16 (Reaktionspflicht des Hausnotruf-Anbieters, Beweislastumkehr bei grober Pflichtverletzung). Abgerufen 2026-07-22. URL: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/75661/ ↩︎ ↩︎

  9. Robert Koch-Institut: Stürze im Alter (Gesundheitsberichterstattung) — etwa jede dritte Person über 65 stürzt jährlich. Abgerufen 2026-07-22. URL: https://www.gbe.rki.de/DE/Themen/Gesundheitszustand/UnfaelleUndVerletzungen/Unfaelle/Stuerze/stuerze_node.html ↩︎

  10. Statistisches Bundesamt (Destatis): Pflegestatistik — rund 5,69 Millionen Pflegebedürftige (2023), etwa 86 Prozent zu Hause versorgt. Abgerufen 2026-07-22. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/ ↩︎